Die wichtigen Informationen zur
Privathaftpflichtversicherung
Wichtig ist die private Haftpflichtversicherung auf jeden Fall. Im
Vergleich zur den meisten anderen Versicherungen. Es ist sehr wichtig zu wissen,
welche Schäden und Gefahren nicht versichert sind und was
versichert ist. Viele meinen versichert zu sein und im Schadensfall
zahlt die Versicherung dann nicht. Hier also Detailinfos dazu.
Die
Privathaftpflichtversicherung auch nicht sehr teuer. Man sollte sie
deshalb auf jeden Fall abschließen. Es wird im folgenden kurz aufgelistet, was
alles versichert ist, für wen die Versicherung sinnvoll und geeignet ist;
es gibt ein paar Schadensbeispiele und ganz wichtig zu wissen, welche
Schäden und Gefahren nicht durch diese Versicherung abgesichert sind:
Welche Schäden sind versichert?
Es hört sich sehr gut an, denn vom Prinzip her sind alle Sachschäden,
Personenschäden und Vermögensschäden, die der Versicherte (das ist also
der der die Versicherung abschließt, für sich und seine Familie) einem
Dritten fahrlässig zugefügt hat, mit dieser Versicherung abgesichert.
Sofern der Versicherte sich an die Versicherung wendet und einen
Schadensersatzanspruch geltend macht, prüft als erstes die Versicherung,
ob sie dafür zuständig ist und ob sie die Begleichung des Schadens zu
leisten hat.
Sofern die Prüfung positiv ausgeht ist die Versicherung für
sämtliche Kosten zuständig, die aus einem entstehenden Rechtsstreit zu
Stande kommen. Sofern der Schadensersatzanspruch berechtigt ist, zahlt die
Versicherung an den Geschädigten die Schadenssumme aus.
Anspruchsberechtigt sind der Versicherungsnehmer selber, der den
Vertrag unterschrieben hat, die Ehegatten, ebenso auch Lebenspartner und
auch Partner, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Anspruchsberechtigt
sind ebenso Kinder, soweit diese unverheiratet sind und auch minderjährig
sind.
Volljährige Kinder sind nur mitversichert, wenn sie unverheiratet
sind und sich noch in der Berufsausbildung befinden oder in der
Schulausbildung. Das ändert sich jedoch bei den Kindern mit dem 25.
Lebensjahr.
Viele wissen es nicht, aber im Haushalt Beschäftigte Personen
sind ebenfalls versichert, wenn der Schaden während der Ausübung ihrer
Tätigkeit stattfindet.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert ist man durch die Privathaftpflichtversicherung, wenn
der Schaden durch Vorsatz entstanden ist. Ebenso nicht versichert sind
Schäden, wenn der Anspruch durch eine mitversicherte Person entstanden
ist. Nehmen wir als Beispiel an, sie sind versichert und bei einem Streit
mit Ihrer Frau wirft ihnen diese ihr gutes Geschirr vor die Füße. Das
ist natürlich nicht mitversichert. Nicht versichert sind auch Geldstrafen
und Bußgelder, was für jeden logisch sein sollte. Ausgenommen von der
Versicherungspflicht sind auch Gefälligkeitsschäden und Schäden, die an
geliehenen Gegenständen auftreten oder angemieteten Gegenständen, genauso
Gefälligkeitsschäden sowie der Verlust von Schlüsseln. Auch nicht
versichert sind Schäden, die durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs
eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs verursacht werden.
Zusätzliche spezialisierte Detail-Versicherungen, die zur
Privathaftpflichtversicherung unter Umständen empfehlenswert sind:
Tierhaftpflichtversicherung
Hausbesitzerhaftpflichtversicherung und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie zum Beispiel
hier: www.privathaftpflichtversicherung.org
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