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Die wichtigsten Informationen Was
Sie über die KFZ-Versicherung wissen sollten?
Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist eine
unerlässliche Versicherung, wenn man ein Auto fahren möchte. Für jedes
zulassungspflichtige Kraftfahrzeug benötigt man eine Kfz
Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt ein großes Spektrum von
Schadensersatzansprüchen gegenüber den Unfallbeteiligten ab.
Wann zahlt die Versicherung? Schäden
können durch alle möglichen Ereignisse entstehen, vor allem sind es aber
Verkehrsunfälle. Die Versicherung haftet immer im vorher festgelegten
Rahmen, wenn der Versicherte die Schuld an einem Unfall trägt, ebenso
für Folgen aus dem Unfall, den er verursacht hat. Wir leben in einer
immer mehr vereinheitlichten Europäischen Union und das hat zur Folge,
dass die Haftpflichtversicherungen und das Haftpflichtversicherungsrecht
für Kraftfahrzeuge immer mehr vereinheitlicht wird. Zwar sind die Vorgabe
noch nicht ganz einheitlich, so weichen zum Beispiel die
Höchstentschädigungssummen in den unterschiedlichen Staaten der
Europäischen Union voneinander ab, aber die Unterschiede werden von Jahr
zu Jahr geringer.
Wer haftet wann ? Normalerweise muss der Fahrer eines Kraftfahrzeugs bezahlen, der einen
Schaden verursacht hat. Neben dem Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist auch der
Halter eines Kraftfahrzeugs haftbar, selbst dann wenn er den Unfall nicht
selbst verschuldet hat. In diesem Punkt weichen die Vorgaben von dem
allgemeinen Regelsatz ab, dass ein Ersatz für Schaden nur geleistet
werden muss, wenn man den Unfall selbst verschuldet hat. Es gibt ein
spezielles Gesetz, das sich Pflichtversicherungsgesetz nennt, dass diese
Rechtslage begründet.
Pflichtversicherungsbedingungen Die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sichert folgende Schäden
ab: 1. Personenschäden. Eingeschlossen sind Kosten für Renten und
Invalidität sowie Heilungskosten, wenn Personenschäden auftreten. Des
weiteren werden 2. Sachschäden versichert. Unter Sachschäden versteht
man Reparaturen an den beteiligten Fahrzeugen (natürlich nicht das eigene
Fahrzeug) und anderen Objekten. Unter Objekten versteht man zum Beispiel
die beschädigte Leitplanke, die Neuanlage der Böschung, die Reparatur
der Ampel und das Pflanzen von neuen Sträuchern. 3. Vermögensschäden.
Darunter fallen echte und reine Vermögensschäden. Ein geldwerter
Nachteil einer Person oder von einer Personengruppe wird ausgeglichen. Als
4. Gruppe von Schäden gibt es noch die immateriellen Schäden. Zu den
immateriellen Schäden gehört zum Beispiel das Schmerzensgeld. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung darf eine Regulierung der Schäden auch gegen
den Wunsch von dem Versicherungsnehmer durchführen. Der
Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung hat lediglich daraufhin ein
außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall.
Wahlmöglichkeit Reparatur oder Auszahlung Die Kfz Haftpflichtversicherung hat den Vorteil, dass der Geschädigte
wählen kann, ob er den Schaden reparieren lassen will oder ob er den
Schaden ausgezahlt haben möchte. Die Haftpflichtversicherung für
Kraftfahrzeuge hat als weiteren Vorteil, dass man als Geschädigter sich
nicht mit dem Unfallverursacher auseinander setzten muss. Falls der
Unfallverursacher nicht zahlungsfähig ist, ist der Geschädigte immer
abgesichert durch diese Versicherung.
Vergleichsmöglichkeiten Wichtig für einen Vergleich von Versicherungen ist natürlich der
Beitragssatz für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die
Versicherungsunternehmen sind in Ihren Möglichkeiten der Gestaltung der
Beiträge für die Versicherung völlig freigestellt. Sie kalkulieren aus
ihren Einnahmen und Ausgaben einen Beitrag. Entsprechend muss der
Versicherungsnehmer genau vergleichen, welche Versicherung denn nun die
günstigsten ist. Entsprechend der Kalkulation der
Versicherungsunternehmen gibt es nun in der Realität tatsächlich
deutliche Preisunterschiede.
Schadensfreiheitsrabatt Bedeutend für die tatsächlichen Kosten der Kfz-Versicherung ist der
Schadenfreiheitsrabatt. In Abhängigkeit davon, wie lange man ohne Schaden
gefahren ist, reduziert sich die Versicherungsprämie um einen deutlichen
Betrag. So können in Deutschland Schadensfreiheitsrabatte bis zu 75 %
gegeben werden. In Österreich sind jedoch lediglich Rabatte bis zu 50 %
üblich. Wenn man zu den Kfz-Halter gehört, die sehr viele Unfälle
verursachen, so kann ein Zuschlag zu der Normalprämie erfolgen. In
Deutschland können so Zuschläge zum Schadenfreiheitsrabatt von bis zu
260 % möglich sein. In Österreich ist die Spanne geringer und es werden
maximal 200 % Aufschlag gezahlt. Es lohnt sich deshalb vielleicht sogar
für schlecht fahrende Autofahrer ihr Auto in Österreich anzumelden, wenn
sie im Grenzbereich wohnen. Umgekehrt können Österreicher vielleicht
sogar ihr Auto bei Verwandten in Deutschland anmelden, wenn sie im
Grenzbereich wohnen.
Prämienberechnung Die Berechnung von den zu zahlenden Prämien für die
Kfz-Haftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich von Bedeutung ist der Typ des Autos. So gibt es bestimmte
Pkws, die häufiger Unfälle verwickelt sind und häufiger Schäden
verursachen. Wenn Sie zum Beispiel so ein Auto kaufen müssen sie mit
höheren Prämienbeiträgen rechnen. Ebenso in die Berechnung fließen die
statistische Reparaturkosten eines Modells ein. Als weiteres wichtiges
Kriterium ist die Regionalklasse anzumerken. Dabei geht es um die
Häufigkeit von Vorfällen in einer Region. Wenn Sie also in einem Gebiet
wohnen, wo statistisch gesehen mehr Unfälle stattfinden, aus was für
Gründen auch immer, müssen sie mit höheren Prämien rechnen.
Weitere Einflussfaktoren auf die Prämie Zusätzlich zu diesen genannten Faktoren, die einen Einfluss auf die zu
zahlende Prämie haben, gibt es weitere zahlreiche Prämien
Ermittlungsmerkmale, die mit in die Berechnung einbezogen werden. Sie
haben mit den verschiedensten persönlichen Eigenschaften des Fahrers, den
Pkw und der Region zu tun. Diese Faktoren sind zum Beispiel das Alter des
Kraftfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherten. Ebenso
von Bedeutung ist das Alter des Kraftfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung
auf den Versicherten. Es spielt also der Wert des Kraftfahrzeugs zum
Zeitpunkt der Zulassung eine Rolle. Wichtig für die Berechnung ist ebenso
das Alter des Kraftfahrzeughalters. Mit in die Berechnung einfließen kann
der Umstand, wurde das Kraftfahrzeug regelmäßig abgestellt wird. Gibt es
eine Garage oder einen Abstellplatz oder steht das Kraftfahrzeug immer an
der Straße? Beitragssenkend oder Beitragserhöhend kann der Beruf des
Versicherten sein. So gibt es besonders günstige Tarifmodelle für
Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sparen kann man, wenn man das
Kraftfahrzeug nur von bestimmten Fahrern fahren lässt. Wenn der
Versicherte zum Beispiel das Mindestalter auf 23 Jahre und höher
beschränkt wird oder auch wenn das Alter des Fahrers auf 60 Jahre und
jünger beschränkt wird beziehungsweise ausgenommen wird, gibt es
Ermäßigungen bei unterschiedlichen Versicherern. Einfluss auf die
Prämie hat auch die jährliche Fahrleistung. Wenn die jährliche
Fahrleistung beschränkt wird, wird es günstiger für den Versicherten.
Einfluss auf die Versicherung haben ebenso bei unterschiedlichen
Versicherungen Eintragungen im Verkehrszentralregister. Mit einem hohen
Punktestand zahlen sie mehr. Anpassungen des Tarifs können sich auch
ergeben, wenn im Haushalt minderjährige Kinder leben.
Ergänzende zusätzlich individuelle Merkmale von Versicherern
Zusätzlich zu diesen genannten Faktoren gibt es bei unterschiedlichen
Anbietern von Kfz Versicherungen häufig individuelle Tarifmerkmale der
Versicherer. Diese Merkmale können sich durchaus ändern und außerdem
bieten andere Versicherer möglicherweise durchaus günstigere Angebote
für Ihre individuelle Situation. Wegen der vielen Feinheiten bei der
Berechnung ist es durchaus sinnvoll, unterschiedliche Versicherungen
intensiv zu vergleichen. Tipp: lassen Sie sich doch einfach
unverbindlich für Ihre persönliche Situation mit allen ihren Faktoren
einen Kostenvoranschlag von unterschiedlichen Versicherungen geben. Sie
werden überrascht sein, welche unterschiedlichen Preismodelle möglich
sind und wie viel Geld sie sparen können.
Eingrenzen des Personenkreises der das KFZ fahren darf Helfen kann auch, sich genau zu überlegen auf welches Familienmitglied
ein Auto zugelassen wird. Sofern der Pkw gewerblich angemeldet ist, ist
vor allem der tatsächliche Verlauf der Schadenfälle in der Vergangenheit
von Bedeutung. Aus diesem Grund wird bei einzelnen Firmen der
tatsächliche Schadensverlauf der Vergangenenzeit für die Berechnung der
Prämien herangezogen.
Gewünschte Deckungssumme Die Höhe der Prämie richtet sich auch nach der gewünschten
Deckungssumme für den Kfz Haftpflichtversicherungsvertrag. Unter der
Deckungssumme versteht man die maximale Entschädigungsleistungen der Kfz
Haftpflichtversicherung. Neben den Wunschdeckungssummen gibt es die
gesetzliche Mindestdeckungssumme. Dieser beträgt für Personenschäden in
Deutschland 7,5 Millionen €. Für Sachschäden beträgt die
Deckungssumme 1.000.000 € und für Vermögensschäden beträgt die
Mindestdeckungssumme 50.000 €. Die Deckungssumme für Personenschäden,
Sachschäden und Vermögensschäden beträgt 50.000.000 € oder
100.000.000 €. Auf Einzelpersonen bezogen beträgt der maximale
Personenschaden in Abhängigkeit vom Versicherer zwischen acht und
15.000.000 €. Sofern die Schadenshöhe dieser Deckungssumme übersteigt,
ist der Unfallverursacher für die Differenz über diesen Betrag
zuständig. Bis zu diesem Betrag muss die Kfz-Haftpflichtversicherung die
Leistungen übernehmen. Selbst bei grober Fahrlässigkeit kann sich die
Versicherung nicht von der Leistung entziehen. Lediglich bei betrunkenem
Zustand oder unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht ist der
Unfallverursacher regresspflichtig. Sofern ein Sachschaden repariert wird,
wird dieser Schaden übernommen und eine zusätzliche Wertminderung
erstattet. Wenn ein Totalschaden festgestellt wird erfolgt eine
Entschädigung entsprechend des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines
eventuellen Restwerts.
Kündigungstermine / Jahresverträge Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen werden
normalerweise Jahresverträge festgelegt. Diese Jahresverträge
verlängern sich jedes Jahr um ein weiteres Jahr. In Deutschland gibt es
den Kündigungstermin November, den sie nicht vergessen sollten, wenn sie
wirklich die Versicherung wechseln wollen. Für die Beendigung einer Kfz
Versicherungen gibt es unterschiedliche Gründe. Der Hauptgrund ist
einfach normale Kündigung und kann sowohl vom Versicherten als auch von
der Versicherung durchgeführt werden. eine Kündigung erfolgt auch, wenn
der Versicherte Gegenstand, ihr Kraftfahrzeug nicht mehr vorhanden ist.
Sei es, dass sie das Kraftfahrzeug verkauft haben oder sie hatte einen
Unfall und habe nun kein Auto mehr. Sie Kfz-Versicherung wird auch bei
Stilllegung eines Fahrzeugs gekündigt. Zunächst wird die
Kfz-Versicherung in einer Ruheversicherung umgewandelt und nach 18
Monaten, wenn das Auto dann nicht wieder angemeldet ist, erfolgt eine
Beendigung der Versicherung.
Kündigung durch die Versicherung Die Versicherungsgesellschaft kann Ihnen aufkündigen, und zwar zu
jedem Zeitpunkt, wenn sie die Prämie nicht bezahlen. Ebenso hat das
Versicherungsunternehmen eine außerordentliches Kündigungsrecht, wenn
sie bei den Angaben zum Abschluss des Vertrages das
Versicherungsunternehmen arglistig getäuscht haben.
Außergewöhnliche Kündigung durch den Versicherten Sie als Versicherungsnehmer haben ebenfalls die Möglichkeit zur
außergewöhnlichen Kündigung. Die Möglichkeiten sind aber beschränkt.
Eine Möglichkeit ist, dass das Versicherungsunternehmen ihnen
Beitragserhöhungen mitteilt. Diese Beitragserhöhungen müssen durch den
Versicherer selbst kommen oder es gibt Änderungen bei der Typklasse
beziehungsweise Regionalklasse, die zu Erhöhungen beziehungsweise
Kostenänderungen führen. Ebenso kann man als Versicherungsnehmer
kündigen, wenn ein Schaden eingetreten ist. Ihr Sonderkündigungsrecht
tritt zu dem Zeitpunkt ein, wenn vom Versicherungsunternehmen die
Beitragserhöhung wirksam wird. Wenn also das Versicherungsunternehmen
mitteilt, es wird in einem halben Jahr die Beiträge erhöhen, können sie
auch erst zu diesem Zeitpunkt kündigen. Der Kfz Sonderkündigungsrecht
ist damit auf diesen Zeitpunkt beschränkt. Das Versicherungsunternehmen
ist auf jeden Fall verpflichtet, den Kunden auch auf dieses
Kündigungsrecht hinzuweisen. Eine Sonderkündigungsrecht ist nach dem
Gesetz auf vier Wochen beschränkt. Sollte man schon Prämien überwiesen
haben, muss der Versicherer Ihnen diese Prämien zurückzahlen. Eine
Kündigungsrecht hat man bei der KFZ-Versicherung
auch, wenn der Versicherer die
Versicherungsbedingungen zum Nachteil des Kunden ändern will. In einem
solchen Fall hat der Versicherungskunde das Recht zu einer
Änderungskündigung. Ausgeschlossen vom Kündigungsrecht ist jedoch, wenn
Änderungen am Tarif durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, dass staatlich die Steuern
erhöht werden. Wenn das Versicherungsunternehmen diese Steuern auf den
Kunden überträgt, ergibt sich daraus somit kein besonderes
Kündigungsrecht.
Definition KFZ
Haftpflichtversicherung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) genau normiert. Nach diesem Gesetz sind alle Halter von KFZ und von KFZ-Anhängern dazu verpflichtet, eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für das KFZ abzuschließen, sobald es auf öffentlichen Plätzen und öffentlichen Straßen benutzt werden soll und als weitere Voraussetzung im Inland seinen ordentlichen Standort haben soll.
Ganz interessant ist dieses Versicherungsforum (Versichertenforum).
es gibt Fragen und Antworten zu allen möglichen Themen rund um den
Bereich Kfz-Versicherung. Wenn man einzelne Antworten nicht findet, auf
die einem selbst noch offenen Fragen, dann kann man hier selbst auch
Fragen stellen und so ganz genau die notwendigen Antworten erhalten. Man
muss sich dann nur in diesem Forum anmelden.
Wenn man sich einen recht teures neues Auto zulegt und dabei an den
Rand seiner finanziellen Leistungsfähigkeit kommt, kann man evtl.
über einen kurzzeitigen Kredit Abhilfe schaffen. Natürlich sollte der
Kredit nicht zu teuer sein und auch ohne viel Aufwand zu beantragen sein.
Für schnelle Kredite gibt es viele Anbieter. Wenn man noch über
ausreichend Kreditwürdigkeit verfügt kann man auch zwischen vielen
Anbietern vergleichen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn man schon viele
Kredite aufgenommen hat und keine guten oder keine ausreichenden
Sicherheiten mehr bieten kann. Wichtig ist aber der Vergleich der Konditionen. Man kann es nie genug
betonen.
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